| 01.11.2023 | III 66-1.19.15-257/23 |
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| Z-19.15-1925 | 1. November 2023 |
- November 2028
Roxtec International AB
371 23 KARLSKRONA
SCHWEDEN
Zubehörteile für feuerwiderstandsfähige Abschottungen “ROXTEC-System …”
Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelassen.
Dieser Bescheid umfasst sechs Seiten und 15 Anlagen.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Nr. Z-19.15-1925
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| I | ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN |
|---|
| 1 | Mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist die Verwendbarkeit des Zulassungs- |
gegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen.
| 2 | Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvor- |
|---|---|
| haben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen. |
| 3 | Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbeson- |
|---|---|
| dere privater Schutzrechte, erteilt. |
| 4 | Hersteller und Vertreiber des Zulassungsgegenstandes haben, unbeschadet weiter gehender |
|---|---|
| Regelungen in den “Besonderen Bestimmungen”, dem Verwender des Zulassungsgegen- | |
| standes Kopien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur Verfügung zu stellen und | |
| darauf hinzuweisen, dass die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung an der Verwendungs- | |
| stelle vorliegen muss. Auf Anforderung sind den beteiligten Behörden ebenfalls Kopien der | |
| allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur Verfügung zu stellen. |
| 5 | Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine aus- |
|---|---|
| zugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Deutschen Instituts für Bautechnik. | |
| Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulas- | |
| sung nicht widersprechen. Übersetzungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung | |
| müssen den Hinweis "Vom Deutschen Institut für Bautechnik nicht geprüfte Übersetzung der |
deutschen Originalfassung" enthalten.
| 6 | Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen der all- |
|---|---|
| gemeinen bauaufsichtlichen Zulassung können nachträglich ergänzt und geändert werden, | |
| insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern. |
| 7 | Dieser Bescheid bezieht sich auf die von dem Antragsteller im Zulassungsverfahren zum Zu- |
|---|---|
| lassungsgegenstand gemachten Angaben und vorgelegten Dokumente. Eine Änderung | |
| dieser Zulassungsgrundlagen wird von diesem Bescheid nicht erfasst und ist dem Deutschen | |
| Institut für Bautechnik unverzüglich offenzulegen. |
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| Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
Nr. Z-19.15-1925
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| II | BESONDERE BESTIMMUNGEN |
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| 1 | Zulassungsgegenstand und Verwendungsbereich |
| 1.1 | Zulassungsgegenstand |
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung gilt für die Herstellung der Zubehörteile der feuer-
widerstandsfähigen Abschottungen “ROXTEC-System …”:
− “ROXTEC-Rahmen Typ B”, “ROXTEC-Rahmen Typ G”, “ROXTEC-Rahmen Typ GH”,
“ROXTEC-Rahmen Typ GH FL100”, “ROXTEC-Rahmen Typ R”, "ROXTEC-Rahmen
Typ RS" bzw. “ROXTEC-Rahmen Typ R/RS-btb”,
− Stahlblechkasten mit dämmschichtbildender Einlage “Feuer-Expansionseinrichtung”,
− Stahlblechkasten “WBGE-Brandschutzgegenrahmen”,
− Packstücke “RM-Module”,
− Kompressionseinrichtung “ROXTEC-WEDGE”,
− Abdeckplatten “DD-Cover”,
− Stahlblechdeckel und Ankerscheiben.
Die Rahmen “ROXTEC-Rahmen Typ B”, “ROXTEC-Rahmen Typ G”, “ROXTEC-Rahmen
Typ GH” bzw. “ROXTEC-Rahmen Typ GH FL100” können als Einzelrahmen oder Kombina-
tionsrahmen mit bis zu sechs mal drei Einzelöffnungen (“Roxtec System B/G-btb”) bzw. fünf
mal einer Einzelöffnung (“Roxtec System B/G”) hergestellt werden.
| 1.2 | Verwendungsbereich |
|---|---|
| Der Zulassungsgegenstand ist zur Verwendung für feuerwiderstandsfähige Abschottungen | |
| geeignet, wenn er in der allgemeinen Bauartgenehmigung der jeweiligen Abschottung aufge- |
führt ist.
| 2 | Bestimmungen für die Bauprodukte |
|---|
| 2.1 | Eigenschaften und Zusammensetzungen |
| 2.1.1 | Allgemeines |
Die bauaufsichtlichen Anforderungen zum Brandverhalten, mindestens normalentflammbar,
werden für die vorgesehene Verwendung von den in dieser Zulassung genannten Bauproduk-
ten eingehalten/erfüllt.
| 2.1.2 | Rahmen/Beschläge aus Stahl |
|---|---|
| Die Rahmen “ROXTEC-Rahmen Typ B”, “ROXTEC-Rahmen Typ G”, "ROXTEC-Rahmen Typ | |
| GH" bzw. “ROXTEC-Rahmen Typ GH FL100” müssen aus Stahl bestehen und ausreichend |
gegen Korrosion geschützt sein.
Die Beschläge der Rahmen “ROXTEC-Rahmen Typ R” bzw. “ROXTEC-Rahmen Typ RS”
und “ROXTEC-Rahmen Typ R/RS-btb” müssen aus feuerverzinktem Stahlblech oder Edel-
stahl bestehen und ausreichend gegen Korrosion geschützt sein.
Die Abmessungen der Rahmen müssen den Angaben der Anlagen 1 bis 10 entsprechen.
| 2.1.3 | Stahlblechkasten mit dämmschichtbildender Einlage |
|---|---|
| Der Stahlblechkasten mit dämmschichtbildender Einlage “Feuer-Expansionseinrichtung” | |
| muss aus einem Stahlblechkasten und einer Brandschutzeinlage bestehen. | |
| Der Stahlblechkasten muss aus 0,9 mm dickem Stahlblech bestehen und ausrechend gegen |
Korrosion geschützt sein.
| Z113457.23 | 1.19.15-257/23 |
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| Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
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Die Brandschutzeinlage muss aus dem dämmschichtbildenden Baustoff “Intumeszierende
Matte” gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Nr. Z-19.11-1439 bestehen. Die Ab-
messungen des Stahlblechkastens und die Dicke der Brandschutzeinlage müssen den Anga-
ben der Anlagen 11 und 12 entsprechen.
| 2.1.4 | Stahlblechkasten |
|---|---|
| Der Stahlblechkasten “WBGE-Brandschutzgegenrahmen” muss aus 0,9 mm dickem Stahl- | |
| blech bestehen und ausreichend gegen Korrosion geschützt sein. Die Abmessungen des | |
| Stahlblechkastens müssen den Angaben der Anlage 13 entsprechen. | |
| 2.1.5 | Packstücke/Rahmen aus “Roxylon” |
| — | — |
| Die Packstücke zum Ausfüllen der Rahmen “RM-Module” müssen aus dem Baustoff “Roxylon” | |
| bestehen und in ihren Abmessungen den Angaben der Anlage 15 entsprechen. Sie müssen | |
| aus zwei Halbschalen und einem Kern zusammengesetzt sein, wobei der Kern und die inneren | |
| Lagen der Halbschalen entsprechend dem Durchmesser der durch die Abschottung hindurch- |
geführten Leitung entfernt werden dürfen.
Die Rahmeneinsätze für den Rahmen “ROXTEC-Rahmen Typ R” bzw. “ROXTEC-Rahmen
Typ RS” sind werkseitig zwischen den Beschlägen befestigt, die Packstücke müssen aus dem
Baustoff “Roxylon” bestehen und den Angaben der Anlagen 8 bis 10 entsprechen.
| 2.1.6 | Kompressionseinrichtung |
|---|---|
| Die Kompressionseinrichtung “ROXTEC-WEDGE” für die rechteckigen Rahmen muss aus | |
| dem Baustoff “Roxylon” sowie aus feuerverzinkten Stahlbeschlägen bestehen und in ihren | |
| Abmessungen den Angaben der Anlage 14 entsprechen. | |
| 2.1.7 | Abdeckplatte |
| — | — |
| Die Abdeckplatte “DD-cover” zum Verschließen von nicht belegten Rahmen muss aus 3 mm | |
| dickem Stahl bestehen und ausreichend gegen Korrosion geschützt sein. Die Abdeckplatte | |
| muss Abmessungen entsprechend dem abzudeckenden Rahmen aufweisen. | |
| 2.1.8 | Stahlblechdeckel |
| — | — |
| Die Stahlblechdeckel zum Verschließen von nicht belegten Öffnungen in Wänden müssen aus | |
| 0,9 mm dickem Stahlblech bestehen und ausreichend gegen Korrosion geschützt sein. | |
| Der Stahlblechdeckel muss solche Abmessungen aufweisen, dass er die abzudeckende Öff- |
nung allseitig mindestens 200 mm überdeckt.
| 2.1.9 | Ankerscheiben |
|---|---|
| Die Ankerscheiben zur Stabilisierung der Abschottung bei Verwendung der rechteckigen Rah- | |
| men müssen aus feuerverzinktem Stahlblech oder aus nichtrostendem Stahl bestehen und in | |
| ihren Abmessungen den Angaben der Anlage 14 entsprechen. | |
| 2.2 | Herstellung und Kennzeichnung |
| — | — |
| 2.2.1 | Herstellung |
| Bei der Herstellung der Zubehörteile sind die Angaben des Abschnitts 2.1 zu beachten. | |
| Der Herstellprozess und die maßgeblichen Herstellbedingungen sind beim Deutschen Institut | |
| für Bautechnik hinterlegt und der fremdüberwachenden Stelle vom Antragsteller zur Verfü- | |
| gung zu stellen. Änderungen zum Herstellverfahren bedürfen der vorherigen Zustimmung |
durch das DIBt.
| 2.2.2 | Kennzeichnung |
|---|---|
| Jedes Zubehörteil, wie Rahmen, “Feuer-Expansionseinrichtung”, "WBGE-Brandschutzgegen- | |
| rahmen", Packstücke, Abdeckplatten, Stahlblechdeckel, Ankerscheiben und Kompressions- | |
| einrichtung nach dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und ggf. zusätzlich ihr Bei- | |
| packzettel oder ihre Verpackung oder, wenn dies Schwierigkeiten bereitet, der Lieferschein | |
| oder die Anlage zum Lieferschein, muss vom Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen | |
| (Ü-Zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen-Verordnungen der Länder gekennzeichnet | |
| werden. Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 2.3 |
erfüllt sind.
| Z113457.23 | 1.19.15-257/23 |
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| Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
Nr. Z-19.15-1925
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Jedes Zubehörteil, wie Rahmen, “Feuer-Expansionseinrichtung”, “WBGE-Brandschutzgegen-
rahmen”, Packstücke, Abdeckplatten, Stahlblechdeckel, Ankerscheiben und Kompressions-
einrichtung und ggf. jede dazugehörige Verpackung, muss einen Aufdruck oder Aufkleber mit
folgenden Angaben aufweisen:
− “ROXTEC-Rahmen Typ …”, “Feuer-Expansionseinrichtung”, "WBGE-Brandschutzgegen-
rahmen" bzw. Bezeichnung des Zubehörteils
(mit Kennzeichnung für die Größe)
− Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) mit
− Name des Herstellers
− Zulassungsnummer: Z-19.15-1925
− Herstellwerk
− Herstellungsjahr: …
Das Schild ist auf jedem Zubehörteil bzw. der dazugehörigen Verpackung/ Verpackungsein-
heit zu befestigen. Wahlweise dürfen diese Angaben auch erhaben eingeprägt werden.
| 2.3 | Übereinstimmungsnachweis |
|---|---|
| 2.3.1 | Allgemeines |
| Die Bestätigung der Übereinstimmung des Rahmens, der “Feuer-Expansionseinrichtung”, des | |
| “WBGE-Brandschutzgegenrahmens”, der Packstücke, Abdeckplatten, Stahlblechdeckel, | |
| Ankerscheiben und der Kompressionseinrichtung mit den Bestimmungen dieser allgemeinen | |
| bauaufsichtlichen Zulassung muss für jedes Herstellwerk mit einer Übereinstimmungserklä- | |
| rung des Herstellers auf der Grundlage einer Erstprüfung durch den Hersteller und einer | |
| werkseigenen Produktionskontrolle erfolgen. Die Übereinstimmungserklärung hat der Herstel- | |
| ler durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) | |
| unter Hinweis auf den Verwendungszweck abzugeben. | |
| 2.3.2 | Werkseigene Produktionskontrolle |
| — | — |
| In jedem Herstellwerk des Rahmens, der “Feuer-Expansionseinrichtung”, des "WBGE-Brand- | |
| schutzgegenrahmens", der Packstücke, Abdeckplatten, Stahlblechdeckel, Ankerscheiben und | |
| der Kompressionseinrichtung ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und | |
| durchzuführen. Unter werkseigener Produktionskontrolle wird die vom Hersteller vorzuneh- | |
| mende kontinuierliche Überwachung der Produktion verstanden, mit der dieser sicherstellt, | |
| dass die von ihm hergestellten Bauprodukte den Bestimmungen dieser allgemeinen bauauf- |
sichtlichen Zulassung entsprechen.
Die werkseigene Produktionskontrolle soll mindestens die im Folgenden aufgeführten Maß-
nahmen einschließen:
− Prüfung der Beschaffenheit und der Abmessungen der Bauprodukte mindestens einmal
pro 1.000 Stück – jedoch mindestens einmal je Herstellungstag – bei ständiger Fertigung
bzw. einmal pro Charge bei nichtständiger Fertigung.
− Prüfung, dass für die Herstellung der Bauprodukte ausschließlich die in dieser allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassung geforderten Baustoffe verwendet werden.
Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen. Die Aufzeichnun-
gen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
− Bezeichnung des Bauprodukts bzw. des Ausgangsmaterials oder der Bestandteile,
− Art der Kontrolle oder Prüfung,
− Datum der Herstellung und der Prüfung des Bauprodukts bzw. des Ausgangsmaterials
oder der Bestandteile,
− Ergebnis der Kontrollen und Prüfungen und, soweit zutreffend, Vergleich mit den Anforde-
rungen,
− Unterschrift des für die werkseigene Produktionskontrolle Verantwortlichen.
| Z113457.23 | 1.19.15-257/23 |
|---|---|
| Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
Nr. Z-19.15-1925
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Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Sie sind dem Deutschen
Institut für Bautechnik und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vor-
zulegen.
Bei ungenügendem Prüfergebnis sind vom Hersteller unverzüglich die erforderlichen Maßnah-
men zur Abstellung des Mangels zu treffen. Bauprodukte die den Anforderungen nicht ent-
sprechen, sind so zu handhaben, dass Verwechslungen mit übereinstimmenden ausgeschlos-
sen werden. Nach Abstellung des Mangels ist – soweit technisch möglich und zum Nachweis
der Mängelbeseitigung erforderlich – die betreffende Prüfung unverzüglich zu wiederholen.
| Christina Pritzkow | Beglaubigt |
|---|---|
| Referatsleiterin | Daß |
| Z113457.23 | 1.19.15-257/23 |
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Nr. Z-19.15-1925 vom
Zubehörteile für feuerwiderstandsfähige Abschottungen “ROXTEC-System …”
Anlage 1
“ROXTEC-Rahmen Typ B”, einreihig
| Z113456.23 | 1.19.15-257/23 |
|---|---|
| Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
Nr. Z-19.15-1925 vom
Zubehörteile für feuerwiderstandsfähige Abschottungen “ROXTEC-System …”
Anlage 2
“ROXTEC-Rahmen Typ G”, einreihig
| Z113456.23 | 1.19.15-257/23 |
|---|---|
| Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
Nr. Z-19.15-1925 vom
Zubehörteile für feuerwiderstandsfähige Abschottungen “ROXTEC-System …”
Anlage 3
“ROXTEC-Rahmen Typ G”, mehrreihig
| Z113456.23 | 1.19.15-257/23 |
|---|---|
| Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
Nr. Z-19.15-1925 vom
Zubehörteile für feuerwiderstandsfähige Abschottungen “ROXTEC-System …”
Anlage 4
“ROXTEC-Rahmen Typ GH”
| Z113456.23 | 1.19.15-257/23 |
|---|---|
| Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
Nr. Z-19.15-1925 vom
Zubehörteile für feuerwiderstandsfähige Abschottungen “ROXTEC-System …”
Anlage 5
“ROXTEC-Rahmen Typ GH - Kombinationsrahmen”
| Z113456.23 | 1.19.15-257/23 |
|---|---|
| Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
Nr. Z-19.15-1925 vom
Zubehörteile für feuerwiderstandsfähige Abschottungen “ROXTEC-System …”
Anlage 6
“ROXTEC-Rahmen Typ GH FL100”
| Z113456.23 | 1.19.15-257/23 |
|---|---|
| Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
Nr. Z-19.15-1925 vom
P = P1+P2
Zubehörteile für feuerwiderstandsfähige Abschottungen “ROXTEC-System …”
Anlage 7
“ROXTEC-Rahmen Typ GH FL100 - Kombinationsrahmen”
| Z113456.23 | 1.19.15-257/23 |
|---|---|
| Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
Nr. Z-19.15-1925 vom
Rahmenflansch
Zubehörteile für feuerwiderstandsfähige Abschottungen “ROXTEC-System …”
Anlage 8
“ROXTEC-Rahmen Typ R”
| Z113456.23 | 1.19.15-257/23 |
|---|---|
| Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
Nr. Z-19.15-1925 vom
Zubehörteile für feuerwiderstandsfähige Abschottungen “ROXTEC-System …”
Anlage 9
“ROXTEC-Rahmen Typ RS”
| Z113456.23 | 1.19.15-257/23 |
|---|---|
| Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
Nr. Z-19.15-1925 vom
Rahmenflansch
Zubehörteile für feuerwiderstandsfähige Abschottungen “ROXTEC-System …”
Anlage 10
“ROXTEC-Rahmen Typ R/RS-btb”
| Z113456.23 | 1.19.15-257/23 |
|---|---|
| Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
Nr. Z-19.15-1925 vom
Zubehörteile für feuerwiderstandsfähige Abschottungen “ROXTEC-System …”
Anlage 11
Stahlblechkasten mit dämmschichtbildender Einlage “Feuer-Expansionseinrichtung” für
“ROXTEC-System B/G”
| Z113456.23 | 1.19.15-257/23 |
|---|---|
| Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
Nr. Z-19.15-1925 vom
Zubehörteile für feuerwiderstandsfähige Abschottungen “ROXTEC-System …”
Anlage 12
Stahlblechkasten mit dämmschichtbildender Einlage “Feuer-Expansionseinrichtung” für
“ROXTEC-System R/RS”
| Z113456.23 | 1.19.15-257/23 |
|---|---|
| Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
Nr. Z-19.15-1925 vom
Maße in mm
Zubehörteile für feuerwiderstandsfähige Abschottungen “ROXTEC-System …”
Anlage 13
Stahlblechkasten “WBGE-Brandschutzgegenrahmen” für “ROXTEC-System B/G”
| Z113456.23 | 1.19.15-257/23 |
|---|---|
| Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
Nr. Z-19.15-1925 vom
Zubehörteile für feuerwiderstandsfähige Abschottungen “ROXTEC-System …”
Anlage 14
Kompressionseinrichtung “ROXTEC-WEDGE” und Ankerscheiben
| Z113456.23 | 1.19.15-257/23 |
|---|---|
| Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung |
Nr. Z-19.15-1925 vom
Zubehörteile für feuerwiderstandsfähige Abschottungen “ROXTEC-System …”
Anlage
Anlage 15
X
Anlagenbeschreibung
Packstück “RM-Module”
| Z113456.23 | 1.19.15-257/23 |
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